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Gewerbesteuer

Was Sie über Gewerbesteuer wissen müssen

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die von Unternehmen und Selbstständigen auf ihren Gewerbeertrag entrichtet wird. Sie stellt eine bedeutende Einnahmequelle für Gemeinden dar und dient der Finanzierung lokaler Infrastruktur und öffentlicher Dienstleistungen. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Gewerbeertrags, der sich aus dem Unternehmensgewinn ableitet.

Der Gewerbesteuerhebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und variiert üblicherweise zwischen 200% und 500%. Als Gemeindesteuer obliegt die Erhebung und Festsetzung der Gewerbesteuer den einzelnen Kommunen. Dadurch können sich die Steuersätze von Ort zu Ort unterscheiden.

Unternehmen sind verpflichtet, die Gewerbesteuer an die Gemeinde zu entrichten, in der sich ihr Firmensitz befindet. Es handelt sich um eine direkte Steuer, da sie unmittelbar vom Steuerpflichtigen an die Gemeinde abgeführt wird. Die Gewerbesteuer unterliegt dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) und wird auf Bundesebene geregelt, während die Hebesätze auf kommunaler Ebene bestimmt werden.

Für die Berechnung der Gewerbesteuer wird der Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl (3,5%) multipliziert, woraus sich der Steuermessbetrag ergibt. Dieser wird dann mit dem jeweiligen kommunalen Hebesatz multipliziert, um die zu zahlende Gewerbesteuer zu ermitteln.

Key Takeaways

  • Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die von Unternehmen auf ihre Gewinne erhoben wird.
  • Zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet sind alle Gewerbetreibenden, also Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
  • Die Höhe der Gewerbesteuer wird anhand des Gewerbeertrags und des Hebesatzes der jeweiligen Gemeinde berechnet.
  • Es gibt Freibeträge und Ausnahmen bei der Gewerbesteuer, zum Beispiel für Kleingewerbetreibende und Land- und Forstwirte.
  • Die Gewerbesteuer muss vierteljährlich im Voraus gezahlt werden, wobei die genauen Fristen je nach Gemeinde variieren können.

 

Wer ist zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet?

 

Gewerbesteuerpflichtige Unternehmen

Die Gewerbesteuerpflicht tritt ein, wenn ein Unternehmen einen stehenden Gewerbebetrieb unterhält. Ein stehender Gewerbebetrieb liegt vor, wenn eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausgeübt wird.

Voraussetzungen für die Gewerbesteuerpflicht

Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen Gewinne erzielt oder Verluste macht. Auch wenn ein Unternehmen keine Gewinne erwirtschaftet, ist es dennoch zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet.

Gewerbesteuerpflicht unabhängig von Gewinnen oder Verlusten

Die Gewerbesteuerpflicht ist unabhängig von den erzielten Gewinnen oder Verlusten. Es genügt, dass das Unternehmen eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit ausübt, um gewerbesteuerpflichtig zu sein.

Wie wird die Höhe der Gewerbesteuer berechnet?

Die Höhe der Gewerbesteuer wird auf der Grundlage des Gewerbeertrags berechnet. Der Gewerbeertrag ergibt sich aus dem Gewinn des Unternehmens, der um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen bereinigt wird. Zu den Hinzurechnungen zählen beispielsweise Miet- und Pachtzinsen, Leasingraten und bestimmte Finanzierungsaufwendungen.

Zu den Kürzungen zählen hingegen beispielsweise Verlustvorträge und bestimmte Freibeträge. Die Berechnung des Gewerbeertrags erfolgt nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes. Dabei werden die steuerlichen Gewinnermittlungsmethoden wie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder die Bilanzierung angewendet.

Der so ermittelte Gewerbeertrag bildet die Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer. Die Höhe des Hebesatzes, also des Prozentsatzes, mit dem der Gewerbeertrag multipliziert wird, variiert je nach Gemeinde und kann zwischen 200 und 400 Prozent liegen.

Welche Ausnahmen und Freibeträge gibt es bei der Gewerbesteuer?

Ausnahme/Freibetrag Betrag
Freibetrag für Personengesellschaften 24.500 Euro
Freibetrag für natürliche Personen 24.500 Euro
Freibetrag für Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft 24.500 Euro
Ausnahme für gemeinnützige Organisationen steuerfrei

Es gibt bestimmte Ausnahmen und Freibeträge bei der Gewerbesteuer, die dazu dienen, kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten. So können beispielsweise Freibeträge in Anspruch genommen werden, die den Gewerbeertrag mindern und somit die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer reduzieren. Auch existieren verschiedene Hinzurechnungs- und Kürzungstatbestände, die Einfluss auf die Höhe der Gewerbesteuer haben.

Des Weiteren gibt es bestimmte Betriebe, die von der Gewerbesteuer befreit sind. Dazu gehören beispielsweise land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie gemeinnützige Organisationen wie Vereine und Stiftungen. Auch Kleingewerbetreibende können unter bestimmten Voraussetzungen von der Gewerbesteuer befreit sein.

Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld über mögliche Ausnahmen und Freibeträge zu informieren, um die Gewerbesteuerlast zu optimieren.

Wie und wann muss die Gewerbesteuer gezahlt werden?

Die Gewerbesteuer wird in der Regel vierteljährlich als Vorauszahlung an das zuständige Finanzamt gezahlt. Die genauen Termine für die Vorauszahlungen werden vom Finanzamt festgelegt und den Unternehmen mitgeteilt. Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach dem voraussichtlichen Gewerbeertrag des laufenden Jahres und wird auf Basis des letzten Steuerbescheids festgesetzt.

Nach Ablauf des Geschäftsjahres müssen die Unternehmen eine Gewerbesteuererklärung abgeben, in der sie ihren tatsächlichen Gewerbeertrag darlegen. Auf Basis dieser Erklärung wird die endgültige Höhe der Gewerbesteuer festgesetzt. Sollte sich dabei eine Nachzahlung ergeben, ist diese innerhalb einer bestimmten Frist zu begleichen.

Bei einer Überzahlung wird hingegen eine Erstattung durch das Finanzamt vorgenommen.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichtzahlung der Gewerbesteuer?

Bei Nichtzahlung der Gewerbesteuer drohen verschiedene Konsequenzen. Zunächst werden Verzugszinsen fällig, die den geschuldeten Betrag erhöhen. Zudem kann das Finanzamt Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, um die ausstehenden Beträge einzutreiben.

Dazu gehören beispielsweise Pfändungen von Konten oder Forderungen sowie die Einleitung eines Insolvenzverfahrens. Im schlimmsten Fall kann die Nichtzahlung der Gewerbesteuer zur Schließung des Unternehmens führen. Auch können Geschäftsführer und Gesellschafter persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen.

Es ist daher äußerst wichtig, die Zahlungsfristen für die Gewerbesteuer einzuhalten und im Falle von Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig das Gespräch mit dem Finanzamt zu suchen.

Tipps zur Optimierung der Gewerbesteuerlast

Um die Gewerbesteuerlast zu optimieren, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört beispielsweise die Nutzung von Freibeträgen und Kürzungsmöglichkeiten, um den Gewerbeertrag zu mindern. Auch können Investitionen in das Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden, um die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer zu reduzieren.

Des Weiteren kann eine vorausschauende Steuerplanung dabei helfen, die Gewerbesteuerlast zu minimieren. Dazu gehört beispielsweise die Wahl einer geeigneten Rechtsform oder die Optimierung der betrieblichen Strukturen. Auch können steueroptimierte Gestaltungen wie Umstrukturierungen oder Unternehmensnachfolgen dazu beitragen, die Belastung durch die Gewerbesteuer zu senken.

Zudem ist es ratsam, sich regelmäßig über aktuelle steuerliche Entwicklungen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein Steuerberater kann dabei helfen, individuelle Gestaltungsmöglichkeiten zu identifizieren und steueroptimierte Lösungen zu erarbeiten. Durch eine gezielte Steuerplanung können Unternehmen ihre Gewerbesteuerlast langfristig reduzieren und ihre wirtschaftliche Situation verbessern.

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